Um das Brandrisiko in sicherheitskritischen Bereichen wie Flucht- und Rettungswegen zu reduzieren, müssen elektrische Kabel- und Leitungswege, die nicht der eigenen Stromversorgung dienen, mit brandschutztechnischen Verkleidungen ausgestattet werden.
Ebenso müssen Kanal- und Rohrleitungen mit zertifizierten Brandschutzverkleidungen ummantelt werden. Nur so bleibt sichergestellt, dass Flucht- und Rettungswege im Brandfall weiterhin nutzbar sind, um sicher ins Freie zu gelangen. Diese Wege ermöglichen es der Feuerwehr zudem, schnell ins Gebäude zu gelangen.
Darüber hinaus dürfen tragende Bauteile, die für die Statik eines Gebäudes wichtig sind, durch elektrische Leitungen oder andere Brandrisiken nicht in ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit beeinträchtigt werden. Daher müssen tragende oder aussteifende Elemente mit Brandschutzverkleidungen ausgestattet werden, um die erforderliche Feuerwiderstandsklasse (F 30, F 60, F 90, F 120, F 180) zu erreichen.
Die Ausführung der Brandschutzverkleidungen erfolgt gemäß den Vorschriften der DIN 4102-11 oder -12 und erfordert spezielle Ausbildungsnachweise.
Brandschutzverkleidungen:
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Nach ersten Gesprächen und anschließenden Begehungen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Gebäude. Erst vor Ort können wir genau bestimmen, welche Produkte und Maßnahmen für Ihre spezifische Situation am besten geeignet sind.
Im Anschluss werden alle Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt und umfassend dokumentiert. Artifex Brandschutztechnik-Service steht Ihnen dabei mit kompetenter Beratung zur Seite.
Bei Stahlbauwerken spielen Brandschutzverkleidungen eine besonders wichtige Rolle. Stahl ist zwar nicht brennbar (Baustoffklasse A1), aber seine hohe Wärmeleitfähigkeit sorgt dafür, dass er im Brandfall schnell erhitzt, glüht und sich ausdehnt. Diese Veränderungen beeinträchtigen die Stabilität von Stahlträgern erheblich. Um die Statik zu gewährleisten, erfordern Stahlkonstruktionen daher einen speziellen baulichen Brandschutz. Tragende Stahlteile dürfen niemals ungeschützt verbaut werden. Stützen, Träger und Tragwerke müssen durch entsprechende Brandschutzverkleidungen eine klassifizierte Feuerwiderstandsfähigkeit (F 30, F 60, F 90, F 120, F 180) erreichen.
Im Vergleich dazu zeigt Holz ein vorteilhaftes Brandverhalten, da es an der Oberfläche verkohlt. Diese Schicht wirkt als Schutzbarriere und verlangsamt das weitere Abbrennen. Holz hat zudem eine geringere Wärmeleitfähigkeit als Stahl und dehnt sich nicht aus, was es im Brandfall relativ stabil hält. Dennoch kann eine Brandschutzverkleidung sinnvoll sein, um die Feuerwiderstandsdauer zu verlängern, z. B. von B2 (normal entflammbar) auf B1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102.
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Rechtliches im Schnellüberblick:
DIN 4102-11, DIN 4102-12
Vorschriften für Brandschutzverkleidungen
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Die Ausführung von Brandschutzverkleidungen erfordert die entsprechenden Ausbildungsnachweise.
Vorschriften für Brandschutzverkleidungen: DIN 4102-11, DIN 4102-12.